ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Stand 01.02.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Leistungen und Angebote zwischen dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) und Philipp Allmaier (nachfolgend „Fotograf“) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Fotografen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Angebot und Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragsparteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern es sich um gleichartige Leistungen handelt.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotografen im Rahmen des Auftrags hergestellten Werke, unabhängig von der technischen Form, dem Medium oder der Art der Speicherung. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, digitale Bilddateien, gedruckte Fotografien, Fotobücher, Hochzeitsalben, Onlinegalerien, Datenträger, Videoaufnahmen sowie sonstige visuelle Inhalte.

 

1 | VERTRAGSPARTNER / ANSCHRIFT

 

Vertragspartner und Verantwortlicher für sämtliche Leistungen, Angebote und Rechtsgeschäfte ist:

Philipp Allmaier Fotografie

Inh. Philipp Allmaier

Sonnenweg 14 | 7071 Rust | Österreich

E: info@philippallmaier.com

T: +43 660 818 2828

W: www.philippallmaier.com

 

2 | VERTRAGSSCHLUSS

 

Ein Angebot von Philipp Allmaier ist hinsichtlich des angefragten Hochzeitstermins freibleibend und stellt lediglich eine unverbindliche Reservierungsoption für die Dauer von maximal 14 Tagen dar.

Ein Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald der Auftraggeber den von Philipp Allmaier übermittelten Buchungsvertrag unterzeichnet und an den Fotografen zurücksendet (E-Mail, WhatsApp – in digitaler Form ausreichend).

Die Wirksamkeit des Vertrages ist unabhängig von der Leistung einer Anzahlung. Eine vereinbarte Anzahlung dient ausschließlich der Terminreservierung und Sicherung des gebuchten Datums.

Mit Eingang der unterzeichneten Vertragsunterlagen gilt der Termin als verbindlich gebucht und exklusiv für den Auftraggeber reserviert, auch wenn die Anzahlung noch nicht geleistet wurde oder im Einzelfall darauf verzichtet wird.

Mit Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrages erkennt der Auftraggeber das Angebot, die vereinbarten Vertragsbedingungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

 

3 | VERGÜTUNG

 

Für die Herstellung der vereinbarten fotografischen und/oder videografischen Leistungen gilt das im Vertrag festgelegte Honorar. Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Endverbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Buchung einer Hochzeitsreportage wird eine Anzahlung in Höhe von € 500,- fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Anzahlung ist innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsübermittlung per Überweisung zu leisten.

Der Vertrag kommt unabhängig von der Leistung der Anzahlung bereits mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vertragsunterlagen verbindlich zustande. Der Termin wird ab diesem Zeitpunkt exklusiv für den Auftraggeber reserviert, auch wenn die Anzahlung noch nicht eingegangen ist oder im Einzelfall darauf verzichtet wird.

Eine Buchungsbestätigung sowie eine Anzahlungsrechnung (als Nachweis für den Kunden) werden nach Vertragsschluss bzw. Zahlungseingang übermittelt; der endgültige Zahlungseingang dient ausschließlich der finanziellen Absicherung des reservierten Termins und berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages.

Das vereinbarte Resthonorar ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens 7 Tage nach dem Hochzeitstermin ohne Abzug per Überweisung zur Zahlung fällig. Rechnungen können dem Auftraggeber elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden.

Während der Dauer der Reportage stellt der Auftraggeber dem Fotografen bei Halb- oder Ganztagesbuchungen angemessene Pausen sowie eine unentgeltliche Verpflegung (Essen und Getränke) zur Verfügung.

Änderungswünsche des Auftraggebers während oder nach der Leistungserbringung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Der Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

Eine spontane Verlängerung der Aufnahmezeit auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird mit einem Honorar von € 200,- pro angefangener Verlängerungsstunde berechnet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Zeitverzögerungen im Ablauf der Hochzeit, verspäteter Beginn, Ortswechsel etc.), ist Philipp Allmaier berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand angemessen zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers unberührt.

 

4 | STORNIERUNG

Nach Vertragsabschluss und Übermittlung der Buchungsbestätigung wird der vereinbarte Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert. Philipp Allmaier hält sich diesen Termin verbindlich frei und kann für dieses Datum keine weiteren Aufträge annehmen.

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber steht Philipp Allmaier daher ein angemessenes Ausfallshonorar zu. Dieses wird wie folgt berechnet:

  • Stornierung bis 120 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
  • Stornierung 119 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin: 75 % der vereinbarten Auftragssumme
  • Stornierung 29 Tage oder weniger vor dem gebuchten Termin: 85% der vereinbarten Auftragssumme

 

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung.

Die Stornogebühr fällt unabhängig davon an, ob bereits eine Anzahlung geleistet wurde, da der Termin exklusiv reserviert und kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

5 | EIGENTUMSVORBEHALT

 

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleiben alle gelieferten Produkte, Dateien, Datenträger, Druckwerke, Alben sowie sonstige Leistungen im Eigentum von Philipp Allmaier.

Eine Nutzung der gelieferten Fotos, Videos und sonstigen Produkte ist erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig.

 

6 | AUSFÜHRUNG VON VERTRAGSPFLICHTEN

 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die fotografische und videografische Leistung dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegt. Stil, Bildbearbeitung, Perspektive, Bildauswahl, Lichtsetzung sowie die verwendeten technischen und gestalterischen Mittel liegen im Ermessen von Philipp Allmaier. Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils, der Bildauffassung oder der gestalterischen Umsetzung stellen keinen Mangel dar.

Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten. Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.

Bei Hochzeiten und Fotoreportagen kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen, Programmpunkte oder Details vollständig und lückenlos festgehalten werden. Philipp Allmaier ist jedoch bemüht, die wesentlichen Ereignisse und gewünschten Motive im Rahmen des vereinbarten Zeit- und Ablaufplans bestmöglich zu dokumentieren.

Die Auswahl der zur Vertragserfüllung gelieferten Fotos erfolgt ausschließlich durch Philipp Allmaier. Nicht ausgewählte Aufnahmen, insbesondere technisch ungeeignete, doppelte oder nicht dem Qualitätsstandard entsprechende Bilder, sind nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die fotografische Arbeit nicht durch Dritte wesentlich beeinträchtigt wird. Während insbesondere geplanter Portrait- oder Paarshootings sollen keine weiteren Fotografen oder Gäste die Arbeit des Fotografen behindern.

Eine dauerhafte Archivierung der entstandenen Bild- und Videodaten wird nicht geschuldet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Philipp Allmaier ist berechtigt, das Rohmaterial sowie die Originaldateien (insbesondere RAW-Dateien) aufzubewahren, zu löschen oder zu archivieren. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originaldateien besteht nicht.

Der Auftraggeber versichert, dass er an sämtlichen dem Fotografen überlassenen Vorlagen, Daten oder Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und bei Personenabbildungen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Aufnahme, Vervielfältigung und Veröffentlichung vorliegt.

Der Auftraggeber stellt Philipp Allmaier von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

Eine Nichtveröffentlichung von Bildmaterial (z.B. für Portfolio, Website oder Eigenwerbung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung vor dem Auftragstermin.

 

 

 

7 | GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

 

Philipp Allmaier haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt die Haftung unberührt.

Die Organisation, Planung und Durchführung der fotografischen Leistungen erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte Philipp Allmaier aufgrund unvorhersehbarer und nicht zu vertretener Umstände (insbesondere plötzliche Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, Verkehrsstörungen oder vergleichbare Ereignisse) den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. In diesem Fall wird die bereits geleistete Vergütung vollständig erstattet.

Philipp Allmaier bemüht sich in einem solchen Fall – sofern vom Auftraggeber gewünscht – um die Vermittlung eines gleichwertigen Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.

Für den Verlust von Bild- oder Videodaten haftet Philipp Allmaier nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es werden branchenübliche Datensicherungsmaßnahmen getroffen (z.B. redundante Speichersysteme und Backups), eine absolute Datensicherheit kann jedoch technisch nicht garantiert werden.

Philipp Allmaier haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle von Equipment, Speichermedien oder externen Dienstleistungen (z.B. Labore, Druckereien, Albumhersteller), sofern diese trotz sorgfältiger Auswahl und Kontrolle auftreten. Der Fotograf ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (z.B. Fotolabore, Druckdienstleister, Albumhersteller) zu beauftragen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Hälfte des vereinbarten Auftragswertes begrenzt. Eine Haftung für mittlere Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Leistungen schriftlich anzuzeigen.

Technisch einwandfreie Fotos und Videos, die aufgrund des künstlerischen Stils oder subjektiver Geschmacksunterschiede nicht den persönlichen Erwartungen des Auftraggebers entsprechen, stellen keinen Mangel im rechtlichen Sinne dar.

 

8 | NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

 

Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Audio- und Bildwerken verbleiben auch nach Vertragsabschluss ausschließlich bei Philipp Allmaier als Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhB). Eine Übertragung von Urheberrechten findet nicht statt.

Sofern dem Auftraggeber Nutzungs- oder Vervielfältigungsrechte eingeräumt werden, erfolgt dies ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und als einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Bei jeder genehmigten öffentlichen Nutzung der Bilddaten ist – soweit technisch möglich und branchenüblich – eine angemessene Urheberbezeichnung (Philipp Allmaier Fotografie) anzubringen.

Der Auftraggeber erwirbt an den gelieferten Bildern ausschließlich Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung sowie die Weitergabe an Dritte sind im Rahmen der privaten Nutzung zulässig. Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere für Werbung, Marketing, Social Media mit kommerziellem Hintergrund, Veröffentlichungen, Wettbewerbe, Weiterverkauf, Lizenzierung oder sonstige kommerzielle Verwertung, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Philipp Allmaier unzulässig.

Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Fotografen.

Jegliche Veränderung der gelieferten Fotodaten, insbesondere durch Bildbearbeitung, Retusche, Filter, Ausschnittveränderungen, Ergänzungen von Texten oder grafischen Elementen sowie sonstige technische Manipulationen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Philipp Allmaier unzulässig. Ausgenommen sind lediglich technisch notwendige Anpassungen für private Druckzwecke ohne inhaltliche Veränderung des Bildes.

Philipp Allmaier ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrages entstandenen Bilder zur Eigenwerbung sowie zu publizistischen Zwecken zu verwenden (insbesondere für Portfolio, Website, Social Media, Blog, Ausstellungen, Messen, Fachmedien und Drucksorten). Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Vertragsabschluss seine ausdrückliche Einwilligung. Sofern der Auftraggeber einer Veröffentlichung widersprechen möchte, hat dies vor Vertragsabschluss schriftlich zu erfolgen.

 

9 | DATENSCHUTZ

 

Personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie abrechnungsrelevante Daten) werden vom Fotografen ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet.

Die Vereinbarung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des geltenden österreichischen Datenschutzrechts.

Eine Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur für die Dauer, die zur Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht bzw. genehmigt. Der Auftraggeber hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, auf Einschränkung oder Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Ergänzend gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung sowie des Impressums, welche auf der Website von Philipp Allmaier abrufbar sind und Bestandteil der datenschutzrechtlichen Informationen sind.

 

10 | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch bei Tätigkeiten, Lieferungen oder Veröffentlichungen im Ausland.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.